Drum prüfe, wer sich ewig bindet oder:
Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Einen Kleingarten zu pachten, ist einfacher, als mancher denkt. Allerdings sollte man vorher genau überlegen, ob ein hübsches Gärtchen wirklich das Richtige ist. Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner/Kleingärtnerinnen zunächst unbedingt stellen sollten:
Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
Werden mein Partner/meine Partnerin, meine Kinder gerne mitmachen?
Kann ich mich in einen Verein integrieren?
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und Gemeinschaftsarbeit zu leisten?
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Für viele Mieter ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine angemessene Entschädigung. Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
a) der Mitgliedsbeitrag mit Verbandszeitschrift,
b) der jährliche Pachtzins,
c) Versicherungsschutz für die Laube,
d) Wassergeld,
e) ggf. Stromkosten.
Die jährlichen Gesamtkosten können zwischen 60,- und 100,- € betragen.
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern - und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Jedes Mitglied muss acht Stunden Gemeinschaftsarbeit leisten. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag in Geld verlangt.
Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit.
Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach
Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes "über den Kopf wachsen". Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.
Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Sie haben hilfsbereite Nachbarn oder Fachberater des Vereins, die Ihnen gerne helfen.
